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Aufenthaltsbescheinigung

Seit dem Beitritt von Bulgarien in die EU im Jahr 2007 ist keine Aufenthaltsgenehmigung mehr nötig. Jeder Bürger der EU darf sich frei in Bulgarien ohne ein Visum und ohne eine Aufenthaltsbescheinigung aufhalten.

Nach dem gültigen Meldewesen ist eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Bulgarien für alle Bulgaren und auch für die Bürger der EU Pflicht.

Für Bürger der EU erfolgt diese Anmeldung bei der Ausländerbehörde, auf Bulgarisch "Direktsiya Migratsiya" oder auf Englisch "Migration Office". Sie befindet sich in Varna auf der "San Stefano" Str. Nr.1.

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
Tel.: +35952 652 349, 652 347

Die Ausländerbehörde ist eine Abteilung des Innenministeriums und der Polizei unterstellt, nicht der Gemeinde, wie in Deutschland.

Die Anmeldung und die Beantragung der Aufenthaltsbescheinigung (Residence Certificate) erfolgt dort. Die Aufenthaltsbescheinigung wird oft fälschlicherweise und umgangssprachlich "die bulgarische ID-Karte" genannt, sie ist aber im Sinne des Gesetzes eine Bescheinigung und kein Personalausweis.

Obwohl nach dem Meldegesetz eine solche Bescheinigung nicht zwingend notwendig ist, ist diese für das Studium absolut erforderlich, da Bescheinigungen, Abschlüsse und Auskünfte der Universität nur dann ausgestellt werden können, wenn die Person eine "Einheitliche Bürgerliche Nummer" nachweisen kann, diese wird nur mit der Aufenthaltsbescheinigung vergeben und besteht aus 10 Zahlen. Auf Bulgarisch heißt sie "Lichen nomer na chuzhdenetsa".

Viele Studenten beantragen diese Aufenthaltsbescheinigung erst sehr spät, wenn sie merken, dass sie sich für das Sommersemester nicht einschreiben dürfen oder wenn Sie die s.g. Akademische Auskunft benötigen und diese dann nicht bekommen können, solange die Bescheinigung mit der o.g. Nummer nicht der Universität vorgelegt wird.

Wir empfehlen aus diesem Grund mit Nachdruck, sich bei der Ausländerbehörde so bald wie möglich zu melden, so wie dies das Gesetz vorsieht.

Man meldet zunächst seinen festen Wohnsitz an. 3 Werktage später und nach der Zahlung der amtlichen Gebühr stellt die Ausländerbehörde die Meldebescheinigung aus. Sie sieht wie ein kleines Kärtchen ohne Lichtbild aus. Beim Erhalt der Meldebescheinigung kann man bereits die Aufenthaltsbescheinigung beantragen, diese wird im günstigen Langsamverfahren erst 30 Tage später ausgestellt, sieht wie ein Personalausweis aus und hat ein Lichtbild, das vor Ort von der Behörde gemacht wird.

Die Zahlung aller Gebühren kann nur in einer Bank erfolgen, da bei bulgarischen Behörden die Barzahlungen verboten sind. Zwei kleine Bankbüros sind 10 m von der Ausländerbehörde entfernt, dort können die Gebühren bezahlt werden.  

Als Bürger der EU benötigen Sie für Ihre Anmeldung als Einwohner von Varna:

1) ein Meldeformular, das vor Ort zur Verfügung gestellt wird;

2) einen Nachweis der bezahlten Gebühr in Höhe von 7 bis 10 BGN, den Sie von der Bank erhalten;

3) einen Mietvertrag AUF BULGARISCH bei welchem die Meldeanschrift sichtbar ist;

4) eine Kopie Ihres Krankenversichertennachweises aus Ihrem Heimatland AUF BULGARISCH; die EU-KV-Karte braucht nicht übersetzt werden, diese gilt auch als Nachweis;

5) einen Nachweis, dass Sie eine deutsche EC oder Kreditkarte besitzen (Kopie), alternativ einen Nachweis, dass Sie ein bulgarisches Konto eröffnet haben;

6) eine Immatrikulationsbescheinigung AUF BULGARISCH von der MU-Varna, bitte beachten Sie, dass dies NICHT der Zulassungsbescheid ist und auch dass Bescheinigungen auf Englisch nicht anerkannt werden;

7) Nur Nicht-EU-Bürger benötigen eine zusätzliche Bescheinigung vom Bildungsministerium, die Sie vom Admissions Office erhalten können.

Die Aufenthaltsbescheinigung mit Lichtbild kostet zwischen 18 und 36 BGN je nach Ausstellungsgeschwindigkeit.

Die MU-Varna stellt diese Informationen ohne Gewähr zur Verfügung!

Für mehr Informationen über das Ausländergesetz in Republik Bulgarien könnten Sie diese Links nutzen:

https://lex.bg/laws/ldoc/2134455296

Migration Office