Sign In

Bewerbungsportal

Krankenversicherung und Gesundheitssystem

Der Nachweis einer Krankenversicherung ist vor der Einschreibung an der Medizinischen Universität - Varna "Prof. Dr. Paraskev Stoyanov" eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflicht.

Die deutschen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen werden in Bulgarien anerkannt.

Wir empfehlen Ihnen, vor Ihrer Einreise nach Bulgarien Ihre Krankenversichertenkarten zu erneuern, da die bulgarische Aufenthaltsbescheinigung nur für die Dauer der Krankenversichertenkarte ausgestellt werden kann, das bedeutet, dass wenn Ihre KV-Karte nur ein Jahr gültig sein sollte, diese Zeit für die Aufenthaltsbescheinigung übernommen wird und diese dann nach Ablauf dieses Jahres erneut beantragt werden muss. Die Beantragung ist mit langer Wartezeit vor Ort verbunden. Sollte die KV-Karte 5 Jahre gültig sein, dann würde eine neue Aufenthaltsbescheinigung erst dann neu beantragt werden müssen, wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern.

Die EU-Krankenversichertenkarte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung braucht nicht übersetzt werden.

Die Krankenversichertenkarten der privaten Krankenversicherungen sind nicht anerkennungspflichtig, da sie der vorgeschriebenen EU-Form nicht entsprechen. Aus diesem Grund empfehlen wir allen Privatversicherten, eine Versichertenbescheinigung mitzubringen. Diese sollte dann vor Ort ohne Apostille übersetzt werden und der Ausländerbehörde vorgelegt werden.

Die überwiegende Mehrheit der Studierenden nutzt die Möglichkeit einer bulgarischen gesetzlichen Krankenversicherung leider nicht. Diese kostet für nichtarbeitende Personen lediglich 16,80 BGN/Monat (ca. 9 EUR).

Diese freie Wahl bedeutet allerdings, dass bulgarische ärztliche Hilfe nur im Notfall kostenlos erhältlich ist. Diese Notfallversorgung wird dann nicht mit der heimischen Krankenkasse abgerechnet und vom bulgarischen Steuerzahlen übernommen, da ein solches Abrechnungssystem in Bulgarien nicht existiert.

Die Notfallversorgung nach Definition ist nur die, die die Wiederherstellung der lebensnotwendigen Funktionen und die unmittelbare Schadensabwehr gewährleistet. Jeder Bürger der EU kann durch die Vorlage seines Personalausweises die Notaufnahme unentgeltlich besuchen.

Bei komplexen Behandlungen, die eine Aufnahme ins Krankenhaus erfordern, gilt aber die o.g. Krankenversicherung praktisch nicht. Es mag sein, dass die heimische Krankenkasse Ihnen die Kosten der Behandlung erstattet, diese müssen aber dann im Voraus im Krankenhaus bezahlt werden.​

Aus den oben geschilderten Gründen empfehlen wir allen Studierenden eine bulgarische gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. In Bulgarien gibt es nur eine gesetzliche Krankenkasse, die Kassenbeiträge werden monatlich per Banküberweisung, ähnlich wie die Sozialversicherung in Deutschland bezahlt.

Für den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung in Bulgarien ist die Aufenthaltsbescheinigung erforderlich, da diese eine für jede Person einzigartige "Einheitliche Bürgerliche Nummer" besitzt auf welche die Beiträge monatlich überwiesen werden.

Die bulgarische Krankenkasse "NZOK" verlangt von allen Ausländern die s.g. "Bescheinigung E104". Die Bescheinigung E104 ist eine Bescheinigung der Versichertenzeiträume aus Ihrem Heimatland. Fragen Sie Ihre gesetzliche Krankenhasse danach. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht übersetzt werden braucht, da sie eine EU-Vorlage ist, sie wird in Bulgarien auch auf Deutsch akzeptiert.

Komplexer steht die Frage mit denjenigen, die in ihren Heimatländern privat versichert sind. Die privaten Krankenkassen dürfen die Bescheinigung E 104 nicht ausstellen. Eine Bescheinigung der Versichertenzeiträume im Sinne der Bescheinigung E104 ist nutzlos, da die EU-Verordnung diese nicht regelt. Eine private Krankenversicherung (PKV) als Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wie in Deutschland gibt es in Bulgarien nicht. Die PKV kann hier nur als Zusatz zur GKV gebucht werden und nicht als Ersatz.

Privatversicherte haben jedoch die Möglichkeit sich hier gesetzlich versichern zu lassen durch die Zahlung einer erhöhten Einmalgebühr. Diese variiert und kann aus diesem Grund nicht genau genannt werden.

Die Fragen der Gebührenzahlung werden im Finanzamt des Landes und nicht bei der Krankenkasse geregelt, dies gilt auch für die Erstanmeldung der Krankenversicherung, die im Finanzamt persönlich vorzunehmen ist.